Capitals sind Meister, Teil 2

23. Oktober 2018

Die Bonn Capitals sind dem Ziel, nach dem sportlichen Erfolg auch offiziell Deutscher Baseballmeister 2018 zu werden, einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Der Protest der Heidenheim Heideköpfe gegen die Wertung von Spiel 4, das Bonn 4:2 gewonnen hatte, wurde vom Sportgericht des Deutschen Baseball und Softball Verbandes (DBV) zurückgewiesen. Die Schiedsrichter hätten, so das Gericht, regelkonform entschieden und der Spielausgang – der Sieg der Bonn Capitals – hätte sich auch durch einen dritten Run der Heidenheimer nicht geändert. „Das Sportgericht ist vollumfänglich unserer Argumentation gefolgt, dass die Schiedsrichter hier nur eine Tatsachenentscheidung fällen konnten, da die vorliegende Spielsituation nicht in den Baseballregeln vorkommt. Das ist ein guter Tag für die Umpire – und natürlich für die Bonn Capitals“, so Bonns Vorsitzender Udo Schmitz.

Im vierten Spiel der Finalserie hatte es im siebten Inning beim Stand von 1:2 und zwei Aus eine Situation gegeben, in der Heidenheim das zweite Base stehlen und gleichzeitig ein anderer Läufer von der dritten Base nach Hause laufen wollte. Bonns Defensive hatte das Play antizipiert, Eric Brenk wollte direkt zum Catcher werfen und den Punkt verhindern. Doch einer der Umpire lief in Bonns Shortstop hinein, als der gerade zum Wurf an die Homeplate ansetzte. Durch die Kollision kam der Wurf spät und ungenau, der Lauf über die Homeplate erfolgte. Doch die Umpire schickten den Läufer zurück an die dritte Base. Die Chance, ihn mit dem nächsten Schlagmann nach Hause zu holen, nutzten die Heideköpfe nicht.

In dem Verfahren vor dem Sportgericht war der DBV selbst der Beklagte, da er die Umpire zu den Spielen einsetzt. Die Bonn Capitals waren Beigeladener und hatten sich in einer ausführlichen und fundierten Stellungnahme unter Bezug auf das bestehende Regelwerk des DBV schriftlich geäußert, dabei hatten sie Sportrechtsanwalt Horst Kletke aus Frankfurt/Main hinzugezogen. Heidenheim hat nun sieben Tage Zeit, Revision einzulegen, dann würde das Bundesgericht des DBV als letzte Instanz entscheiden. Teil 3 also nicht ausgeschlossen.

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