BONN CAPITALS

PRÄVENTIONSKONZEPT

Präventionskonzept

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohl im Baseball & Softball-Verein Bonn Capitals e.V.

Mai 2026

Präambel

Der 1. Baseball- und Softball Club Bonn Capitals e.V. (im folgenden Bonn Capitals e.V. genannt) gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger:innen sowie aller sonstigen Mitarbeiter:innen orientieren.

Die Bonn Capitals e.V., seine Amtsträger:innen und Mitarbeiter:innen bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Wir pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.

Das folgende Konzept orientiert sich am Präventionskonzept des Baseball- und Softball Verbandes NRW (BSVNRW), an den Empfehlungen des Landessportbundes (LSB), der Deutschen Sportjugend (dsj) und einschlägigen Kinderschutzrichtlinien. Dieses Präventionskonzept versteht sich als ständig weiterzuentwickelndes Konzept, in dem Neuerungen, Anpassungen und Verbesserung zu berücksichtigen sind.

1. Zielgruppe des Präventionskonzepts

Zielgruppe des Präventionskonzepts sind alle Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) und deren Eltern. Zusätzlich werden auch die  Spieler:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen, Ehrenamtliche und Mitarbeitende im Verein vom Präventionskonzept angesprochen.

2. Grundsätze und Ziel

Wir ergreifen präventive Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport. Dazu ist eine Vereinskultur wichtig, die Respekt, Toleranz und Gleichbehandlung lebt, die klare Grenzen setzt – körperlich, psychisch und emotional und eine Null-Toleranz gegenüber jeglicher Form von Gewalt.

3. Präventionsmaßnahmen

3.1 Positionierung- und Verankerung

Mit der Positionierung und Verankerung in der Satzung der Bonn Capitals e.V. wird das Thema sexualisierte Gewalt und Kindeswohl enttabuisiert. Dadurch wird festgeschrieben, dass die Bonn Capitals e.V. Für das Thema sensibilisieren und eine sichtbare klare Haltung einnehmen.

 

3.2 Ansprechpersonen bei den Bonn Capitals e.V.

Präsidium Mirko Heid vorstand_eins@capitals.de
Präventionsbeauftragte:r

Tina Müller

Frank Ewert

praevention@capitals.de
Geschäftsstelle Reinhard Schoch gf@capitals.de

 

3.3 Notfallnummern für Kinder und Jugendliche von öffentlichen Hilfestellen:

  • Deutscher Kinderschutzbund – Ortsverband Bonn e.V., Tel. 0228-766040, info@kinderschutzbund-bonn.de
  • Opfertelefon Weißer Ring (bundesweit): 0800/ 080 034 3 und 01803-343434
  • N.I.N.A. e.V.: Anlaufstelle Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: 0800 22 55 530
  • Notfallnummer der Stadtsportbundes Bonn e.V. und der Sportjugend Bonn Geschäftsstelle Stadtsportbund Bonn: 0228-3364020, Ansprechpersonen: Sandra Horschel, Olaf Schwarz

3.4 Veröffentlichung und Visualisierung

Für eine transparente Darstellung stehen die Kontaktdaten der Ansprechpersonen für das Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt auf der Homepage der Bonn Capitals e.V. zur Verfügung. Zusätzlich sind Kontakte für die öffentlichen Hilfestellen aufgeführt, um eine anonyme Kontaktaufnahme zu gewährleisten

3.5 Eignung von Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden, die im Nachwuchssport tätig sind, müssen folgende Dokumente verbindlich vorlegen und unterzeichnen:

  1. Selbstverpflichtungserklärung in Form des LSB Ehrenkodexes (siehe 7. Dokumente)
  2. erweitertes Führungszeugnis (eFZ): Personen, die in ihrem erweiterten    Führungszeugnis (eFZ) eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände haben, sind nicht für die Begleitung, Betreuung oder als Trainer/innen von Kindern und Jugendlichen geeignet. Ein erneutes Vorzeigen ist nach vier Jahren erforderlich. Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist für folgende Personengruppen verpflichtend: Trainer/in (angestellt + Honorarbasis) und Betreuer/innen
  3. Teilnahmebestätigung PSG-Schulung (Prävention sexualisierte Gewalt im Sport): alle Trainer/innen und Betreuer/innen müssen eine PSG-Schulung absolviert haben. Diese muss alle 4 Jahre wiederholt werden.

4. Vorgehen bei Verdachtsfällen – Interventionsleitlinien

Wichtig ist bei Verdachtsfällen schnell, systematisch und abgestimmt zu handeln. Dabei zählen zur Intervention alle Maßnahmen, die geeignet sind, Vorfälle zu beenden, die Betroffenen zu schützen und die Aufarbeitung des Vorfalls einzuleiten und geeignete Maßnahmen einzuleiten (siehe Ablaufschema im Präventionskonzept des BSV NRW). Dazu zählt die sofortige Ergreifung von Schutzmaßnahmen, die Meldung an den Präventionsbeauftragten, die Dokumentation des Vorfalls und die Kontaktaufnahme mit Fachstellen und ggf. dem Jugendamt. Außerdem wird, ausser im Falle einer kontraproduktiven Einschätzung, eine transparente Kommunikation mit Eltern eingeleitet.

4.1 Entgegennahme von Verdachtsäußerungen

Insofern Athleten:nnen, Trainer:innen oder sonstige Beobachter:innen über sexualisierte Gewalt, Macht- und Beziehungsmissbrauch oder Diskriminierung berichten, nehmen wir die Äußerungen ernst. Die zuständigen Ansprechpersonen im Verein sind mit einzubeziehen. Wir schaffen eine ruhige und sachliche Atmosphäre, um uns ein Bild über die Situation zu verschaffen. Es ist das Ziel zu prüfen, ob unmittelbarer Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr besteht und festzulegen, welche weiteren Schritte notwendig sind. Zu beachten ist dabei, dass Gespräche mit einem Opfer von sexualisierter Gewalt Auswirkungen auf die spätere strafrechtliche Verfolgung haben können, da bei einer Beurteilung der Beweiskraft eine ungewollte Beeinflussung unterstellt werden kann. Aus diesem Grund steht bei einem gemeinsamen Gespräch das Zuhören und zur Kenntnis nehmen im Vordergrund. Die Fragen zum Ablauf des Tatgeschehens sollte hingegen geschultem Personal überlassen werden. Über jedes Gespräch ist ein Beobachtungs- oder Gesprächsprotokoll zu erstellen.

 4.2 Gesprächsprotokoll

Zur Aufnahme und Archivierung einer telefonischen Meldung zu einem Verdacht/Vorfall im Feld sexualisierter Gewalt im Sport wird ein Gesprächsprotokoll angefertigt. Dieses sollte folgende Hinweise und Fragen berücksichtigen:

  • Die anrufende Person sollte entlastet werden („Wir nehmen Dich ernst!“, „Wir gehen dem nach.“).  
  • Das Protokoll sollte handschriftlich und nicht per Tastatur ausgefüllt werden, um Störungen zu vermeiden.  
  • Bei Gesprächen mit direkt von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen über deren konkrete Erfahrungen, sollte vor allen Dingen zugehört und zur Kenntnis genommen werden. So kann eine ungewollte suggestive Beeinflussung der/des Betroffenen, die ggf. die Beweiskraft der Aussage im Strafprozess mindert, vermieden werden.  
  • Das Protokoll sollte ausschließlich tatsächlich beobachte Verhaltensweisen bzw. Aussagen enthalten und keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen erhalten.

Übersicht zu den Fragen: 

  • Wer ruft an? Wer wendet sich an uns? 
  • Was ist der Grund des Anrufes?  
  • Wer wird als Täter/in verdächtigt?  
  • Wer ist betroffen?
  • Was wurde bereits unternommen?  
  • Wie wird verblieben?

4.3 Kontakt zur externen Fachstelle

Unmittelbar nachdem ein Vorfall bekannt geworden ist bzw. ein Verdacht geäußert wurde, sollte auf externe Hilfe zurückgegriffen werden. 

Im Falle der Bonn Capitals e.V. wird Kontakt zur Beratungsstelle des Stadtsportbundes Bonn aufgebaut. Darüber hinaus können unabhängige Beratungsstellen, z.B. der Kinderschutzbund, kontaktiert werden. Eine Kontaktaufnahme mit der Polizei sollte nur in Rücksprache mit der betroffenen Person geschehen.

4.4 Konkrete Maßnahmen innerhalb des Vereins

Information an den geschäftsführenden Vorstand: 
Der geschäftsführenden Vorstand ist über jeden Verdachtsfall zu informieren. Dabei ist auf die Sensibilität des Themas und den hohen Vertraulichkeitswert aufmerksam zu machen. Das gilt auch für die weiteren Interventionsschritte und den weiteren Ablauf.

Unterbrechung des Kontaktes:
Bei allen Schritten der Intervention ist der Schutz des (jungen) Menschen handlungsleitend. Insofern es noch einen direkten Kontakt zwischen dem/der Verdächtigten und dem/der betroffenen Athleten/in gibt, ist dieser sofort zu unterbrechen. Dies geschieht durch eine vorläufige Suspendierung des/der Verdächtigen.

5. Evaluation

Es findet eine jährliche Evaluation des Schutzkonzepts und eine Anpassung an gesetzliche Vorgaben und Vereinsentwicklungen statt. In Informationsveranstaltungen wird der Ehrenkodex und die darin enthaltenen Verhaltensregeln besprochen und darüber informiert, dass alle TrainerInnen und BetreuerInnen über alle relevanten Aspekte zum Thema Prävention informiert wurden.

6. Quellenangaben

7. Dokumente

Ehrenkodex LSB NRW (Microsoft Word – Ehrenkodex Sportjugend.doc)

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