BONN CAPITALS

PRÄVENTIONSKONZEPT

Präventionskonzept

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohl im Baseball & Softball-Verein Bonn Capitals e.V.

September 2025, (letzte Bearbeitung 05.11.2025)

Inhaltsverzeichnis

Präambel

  1. Zielgruppe des Präventionskozepts
  2. Grundsätze und Ziel
  3. Präventionsmaßnahmen
    1. Positionierung und Verankerung
    2. Ansprechpersonen bei den Bonn Capitals
    3. Veröffentlichung und Visualisierung
    4. Eignung von MitarbeiterInnen
  4. Interventionsleitlinien
    1. Entgegennahme von Verdachtsäußerungen
    2. Gesprächsprotokoll
    3. Kontakt zur externen Fachstelle
    4. Konkrete Maßnahmen innerhalb des Vereines
  5. Evaluation
  6. Quellenangaben
  7. Anlagen

Präambel

Der 1. Baseball- und Softball Club Bonn Capitals e.V. gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger sowie aller sonstigen Mitarbeiter orientieren.

Der 1. Baseball- und Softball Club Bonn Capitals e.V., seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der 1. Baseball- und Softball Club Bonn Capitals e.V., seine Amtsträger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.

Das folgende Konzept orientiert sich am Präventionskonzept des Baseball- und Softball Verbandes NRW (BSVNRW), an den Empfehlungen des LSB, der Deutschen Sportjugend (dsj) und einschlägigen Kinderschutzrichtlinien. Dieses Präventionskonzept versteht sich als ständig weiterzuentwickelndes Konzept, in dem die etwaigen Neuerungen, Anpassungen und Verbesserung zu berücksichtigen sind.

1. Zielgruppe des Präventionskonzepts

Zielgruppe des Präventionskonzepts sind alle Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) und deren Eltern. Zusätzlich alle Trainer:innen, Betreuer:innen, Ehrenamtliche und Mitarbeitende im Verein. Außerdem alle Gastspieler:innen.

2. Grundsätze und Ziel

Wie bereits in der Präambel erwähnt, ist das Ziel präventive Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport zu ergreifen. Dazu ist eine Vereinskultur wichtig, die Respekt, Toleranz und Gleichbehandlung lebt, die klare Grenzen setzt – körperlich, psychisch und emotional und eine Null-Toleranz gegenüber jeglicher Form von Gewalt.

3. Präventionsmaßnahmen

3.1 Positionierung- und Verankerung

Mit der Positionierung und Verankerung in der Satzung der Bonn Capitals e.V. wird das Thema sexualisierte Gewalt und Kindeswohl enttabuisiert. Dadurch wird festgeschrieben, dass die Bonn Capitals e.V. Für das Thema sensibilisieren und eine sichtbare klare Haltung einnehmen. Auszug aus der Satzung der Bonn Capitals e.V.: Bei Verstößen gegen das Kindeswohl, handelt der Verein für alle Personen, die im Zusammenhang mit den Bonn Capitals e.V. eine offizielle Funktion übernehmen, nach §29 Strafenkatalog der Satzung des Dachverbandes Deutscher Baseball und Softballverbandes e.V. DBV Satzung I §29 Strafenkatalog

3.2 Ansprechpersonen bei den Bonn Capitals e.V.

Präsidium Mirko Heid vorstand_eins@capitals.de
Präventionsbeauftragte:r Thomas Schemmel thomas.schemmel@web.de
Geschäftsstelle Reinhard Schoch gf@capitals.de

 

3.2 Notfallnummern für Kinder und Jugendliche von öffentlichen Hilfestellen:

  • Deutscher Kinderschutzbund – Ortsverband Bonn e.V., Tel. 0228-766040, info@kinderschutzbund-bonn.de
  • Opfertelefon Weißer Ring (bundesweit): 0800/ 080 034 3 und 01803-343434
  • I.N.A: Infoline, Anlaufstelle z. sex. Gewalt: 01805-1234 65
  • Notfallnummer der Stadtsportbundes Bonn e.V. und der Sportjugend Bonn Geschäftsstelle Stadtsportbund Bonn: 0228-3364020, Ansprechperson: Sandra Horschel, Olaf Schwarz

3.3 Veröffentlichung und Visualisierung

Für eine transparente Darstellung stehen die Kontaktdaten der Ansprechpersonen für das Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt auf der Homepage der Bonn Capitals e.V. zur Verfügung. Zusätzlich sind Kontakte für die öffentlichen Hilfestellen aufgeführt, um eine anonyme Kontaktaufnahme zu gewährleisten

3.4 Eignung von Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden, die im Nachwuchssport tätig sind, müssen folgende Dokumente verbindlich vorlegen und unterzeichnen:

  1. Selbstverpflichtungserklärung in Form des LSB Ehrenkodexes (Anhang)
  2. erweitertes Führungszeugnis (eFZ): Personen, die in ihrem erweiterten    Führungszeugnis (eFZ) eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände haben, sind nicht für die Begleitung, Betreuung oder als Trainer/innen von Kindern und Jugendlichen geeignet. Ein erneutes Vorzeigen ist nach vier Jahren erforderlich. Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist für folgende Personengruppen verpflichtend: Trainer/in (angestellt + Honorarbasis) und Betreuer/innen
  3. Teilnahmebestätigung PSG-Schulung (Prävention sexualisierte Gewalt im Sport): alle Trainer/innen und Betreuer/innen müssen eine PSG-Schulung absolviert haben. Diese muss alle 4 Jahre wiederholt werden.

4. Interventionsleitlinien

Wichtig ist bei Verdachtsfällen schnell, systematisch und abgestimmt zu handeln. Dabei zählen zur Intervention alle Maßnahmen, die geeignet sind, Vorfälle zu beenden, die Betroffenen zu schützen und die Aufarbeitung des Vorfalls einzuleiten und geeignete Maßnahmen einzuleiten (siehe Ablaufschema im Präventionskonzept des BSV NRW). Dazu zählt die sofortige Ergreifung von Schutzmaßnahmen, die Meldung an den Präventionsbeauftragten, die Dokumentation des Vorfalls und die Kontaktaufnahme mit Fachstellen und ggf. dem Jugendamt. Außerdem wird eine transparente Kommunikation mit Eltern eingeleitet, sofern diese nicht kontraproduktiv ist. Der folgende Ablauf ist so dem Präventionskonzept des BSV NRW entnommen.

4.1 Entgegennahme von Verdachtsäußerungen

Insofern Athleten/Innen, Trainer/innen oder sonstige Beobachter/innen über sexualisierte Gewalt, Macht- und Beziehungsmissbrauch oder Diskriminierung berichten, sind die Äußerungen ernst zu nehmen. Die zuständigen Ansprechpersonen sind mit einzubeziehen und es sollte sich in einer möglichst ruhigen und sachlichen Atmosphäre ein Bild über die Situation verschafft werden. Dabei besteht das Ziel darin zu prüfen, ob unmittelbarer Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr besteht und festzulegen, welche weiteren Schritte notwendig sind. Zu beachten ist dabei, dass Gespräche mit einem Opfer von sexualisierter Gewalt Auswirkungen auf die spätere strafrechtliche Verfolgung haben können, da bei einer Beurteilung der Beweiskraft eine ungewollte Beeinflussung unterstellt werden kann. Aus diesem Grund steht bei einem gemeinsamen Gespräch das Zuhören und zur Kenntnis nehmen im Vordergrund. Die Fragen zum Ablauf des Tatgeschehens sollte hingegen geschultem Personal überlassen werden. Über jedes Gespräch ist ein Beobachtungs- oder Gesprächsprotokoll zu erstellen.

 4.2 Gesprächsprotokoll

Zur Aufnahme und Archivierung einer telefonischen Meldung zu einem Verdacht/Vorfall im Feld sexualisierter Gewalt im Sport wird ein Gesprächsprotokoll angefertigt. Dieses sollte folgende Hinweise und Fragen berücksichtigen.

Hinweise:  

  • Die anrufende Person sollte entlastet werden („Wir nehmen Sie ernst!“, „Wir gehen dem nach.“).  
  • Das Protokoll sollte während des Telefonats handschriftlich und nicht per Tastatur ausgefüllt werden, um Störungen zu vermeiden.  
  • Bei Gesprächen mit direkt von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen über deren konkrete Erfahrungen, sollte vor allen Dingen zugehört und zur Kenntnis genommen werden. So kann eine ungewollte suggestive Beeinflussung der/des Betroffenen, die ggf. die Beweiskraft der Aussage im Strafprozess mindert, vermieden werden.  
  • Das Protokoll sollte ausschließlich tatsächlich beobachte Verhaltensweisen bzw. Aussagen enthalten und keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen    oder Interpretationen erhalten.

Übersicht zu den Fragen: 

  • Wer ruft an?  
  • Was ist der Grund des Anrufes?  
  • Wer wird als Täter/in verdächtigt?  
  • Wer ist betroffen?
  • Was wurde bereits unternommen?  
  • Wie wird verblieben?

4.3 Kontakt zur externen Fachstelle

Unmittelbar nachdem ein Vorfall bekannt geworden ist bzw. ein Verdacht geäußert wurde, sollte auf externe Hilfe zurückgegriffen werden.

Im Falle der Bonn Capitals e.V. wird Kontakt zur Beratungsstelle des Stadtsportbundes Bonn aufgebaut. Darüber hinaus können unabhängige Beratungsstellen, z.B. der Kinderschutzbund, kontaktiert werden. Eine Kontaktaufnahme mit der Polizei sollte nur in Rücksprache mit der betroffenen Person geschehen.

4.4 Konkrete Maßnahmen innerhalb des Vereins

Information an das Präsidium: 
Das Präsidium ist über Verdachtsfälle zu informieren. Dabei ist auf die Sensibilität des Themas und den hohen Vertraulichkeitswert aufmerksam zu machen. Über die weiteren Interventionsschritte und den weiteren Ablauf ist kontinuierlich zu informieren.

Unterbrechung des Kontaktes:
Bei allen Schritten der Intervention ist der Schutz des (jungen) Menschen handlungsleitend. Insofern es noch einen direkten Kontakt zwischen dem/der Verdächtigten und dem/der betroffenen Athleten/in gibt, ist dieser sofort zu unterbrechen. Dies geschieht durch eine vorläufige Suspendierung des/der Verdächtigen.

5. Evaluation

Es findet eine jährliche Evaluation des Schutzkonzepts und eine Anpassung an gesetzliche Vorgaben und Vereinsentwicklungen statt. In Informationsveranstaltungen wird der Ehrenkodex und die darin enthaltenen Verhaltensregeln besprochen und darüber informiert, dass alle TrainerInnen und BetreuerInnen über alle relevanten Aspekte zum Thema Prävention informiert wurden.

6. Quellenangaben

7. Anlagen

Anlage 1: Ehrenkodex LSB NRW (Microsoft Word – Ehrenkodex Sportjugend.doc)

Anlage 2: Antrag Erweitertes Führungszeugnis

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